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Kirchenvorstand

"Der Kirchenvorstand ist in der Zentralkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche ein Gremium, das die laufenden kirchlichen Geschäfte im Gebiet der Zentralkonferenz Deutschland führt.

Zum Kirchenvorstand unter Leitung des Bischofs gehören die Superintendenten und die Laienführer der Jährlichen Konferenzen von Amts wegen. Die Zentralkonferenz beruft je Jährlicher Konferenz ein pastorales Mitglied (Gemeindepastor) der Zentralkonferenz; hinzugewählt werden weitere Laienabgeordnete der Zentralkonferenz in der Anzahl, dass zum Kirchenvorstand gleich viele Geistliche und Laien gehören." - (Wikipedia (de) 16.05.2021)

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Gesetzliche Bestimmungen für Verhandlungen der Presbyterien der französisch-reformierten Gemeinden der Provinz Brandenburg (1880)
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