"Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der in Deutschland, Liechtenstein und Österreich rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des ...
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Vereins. In Ausnahmefällen können Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit auch einzelne Verträge abschließen, bei denen der Versicherungsnehmer nicht Mitglied wird (Nichtmitgliederversicherung)." - (de.wikipedia.org 17.11.2023)