Auf Gelatinefolie ausgeführte Durchzeichnung zu CIL XV 4608 (ab altera). Die Gelatinefolie zeigt zwei Buchstaben, die auf der Amphore "ab altera [parte]" (also "auf der anderen Seite" des Halses) aufgepinselt worden waren.
Die Aufschrift wurde mit einem spitzen Gegenstand, z. B. einer Graviernadel, in die Gelatinefolie eingeritzt. Die eingeritzten Linien wurden mit einem pulverförmigen schwarzen Pigment eingefärbt.
Mit der Zeichnung wurde eine Aufschrift auf einer Weinamphore ähnlich der Form Dressel 2 wiedergegeben.
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