Auf beschädigter Gelatinefolie ausgeführte Durchzeichnung des Formularteils δ zu CIL XV 4374.
Die Aufschrift wurde mit einem spitzen Gegenstand, z. B. einer Graviernadel, in die Gelatinefolie eingeritzt.
Die zu erwartenden Beschriftungen müssen sich auf den nicht erhaltenen Teilen befunden haben.
Die Zeichnung wurde im CIL nicht gedruckt, sondern durch eine Wiedergabe der gelesenen Buchstaben ersetzt.
Mit der Zeichnung wurde Formularteil δ einer Aufschrift auf einer südspanischen Ölamphore der Form Dressel 20 wiedergegeben.
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