museum-digitalberlin
STRG + Y
de
Bernhard-Heiliger-Stiftung Skulpturen-Sammlung [WV141]
Kopf Ganga (J. H.) (Bernhard-Heiliger-Stiftung CC BY-NC)
Herkunft/Rechte: Bernhard-Heiliger-Stiftung / Jan Brockhaus (CC BY-NC)
1 / 5 Vorheriges<- Nächstes->

Kopf Ganga (J. H.)

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Die Identität der Dargestellten konnte bisher nicht ermittelt werden. Laut Auskunft von Alice Kamp-Piontek (1914–2012), die bereits 1950 von Heiliger porträtiert wurde und zum engen Bekanntenkreis des ersten Leiters vom Haus am Waldsee, Karl Ludwig Skutsch (1905–1958), gehörte, handelt es sich um eine Journalistin, die Heiliger nur flüchtig kannte.
In der Ausführung des Kopfes legte der Künstler seinen Fokus auf die Nase und den Mund – die Ohren dagegen sind wie so oft bei Heiliger nur angedeutet und die Augen durch erhabene Kreise dargestellt, deren Pupillen mit punktförmigen Einritzungen markiert sind. Zudem sticht im Profil der große Hinterkopf samt angedeutetem Haarschopf heraus, der einen fast symmetrischen Ausgleich zum Gesicht offenbart.
Der „Kopf Ganga“, dessen Namen möglicherweise auf die hinduistische Göttin des Flusses Ganges referiert, wurde u.a. auf der ersten documenta 1955 in Kassel zusammen mit den Köpfen von Karl Hofer und Ernst Reuter präsentiert.

Material/Technik

Zementguss

Maße

Höhe
38 cm
Stückzahl
5

Danksagung

Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin

Teil von

Literatur

  • Hanns Theodor Flemming (1962): Bernhard Heiliger. Berlin, S. 175
  • Ulrich Gertz (1955): Plastik der Gegenwart. Berlin, S. 198
Bernhard-Heiliger-Stiftung

Objekt aus: Bernhard-Heiliger-Stiftung

Bernhard Heiliger (1915–1995), einer der wichtigsten Bildhauer der deutschen Nachkriegsmoderne, erlangte internationale Bekanntheit durch zahlreiche...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.