1 Papier und ein Konglomerat aus mehreren verklebten Papieren und Gelatinefolien, die sich nicht mehr separieren lassen.
Das Papier (Vorderseite) ist die eigentliche Schede, d. h. die Druckvorlage für CIL XV 4134 (ehemals vorgesehen als 4130).
In dem Konglomerat von verklebten Papieren und Gelatinefolien zu den Aufschriften CIL XV 4131–4140 steckt auch ein Papier zur Aufschrift CIL XV 4134.
Die Vorderseite des Papiers zeigt eine Zeichnung der Aufschrift CIL XV 4134, doch ist nur ein kleiner Bereich des Papiers sichtbar. Über der Zeichnung steht in Rot die CIL-Nummer "4134" und rechts oben in Schwarz "cavo 2" und "I. 3". Die Aufschrift wurde im Band CIL XV nicht als Zeichnung, sondern nur in Druckbuchstaben wiedergegeben.
Auf der Rückseite des Papiers notierte Heinrich Dressel seine Überlegungen zur Lesung der Aufschrift: "Zusehen ob viell zu lesen ist: | fisci] rationis patrim[oni | provinc]iae tarr[aconensis".
Bei CIL XV 4134 handelt es sich um die Aufschrift auf einer südspanischen Ölamphore der Form Dressel 20.
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