Schwarz-Weiß-Fotografie eines sitzenden Mannes mit nacktem Oberkörper und einer schwarzen Maske vor dem Gesicht. Die Aufnahme fand vermutlich in einem Raum vor einer Wand statt. Der Mann ist vom Kopf bis zu den Oberschenkeln zu sehen, auf einen stützt er beide seine Hände. Er ist frontal fotografiert, den Kopf hat er zur rechten Seite gedreht. Sein Gesicht ist unter einer Maske verborgen, die vermutlich aus Gründen der Anonymisierung verwendet wurde.
Kontext:
Der Sexualwissenschaftler und Sexualreformer Magnus Hirschfeld schreibt in seiner Publikation „Geschlechstübergänge“, dass es sich bei dem 28-jährigen Mann um eine homosexuell empfindende Person handele und führt in seinem Bericht eine recht umfangreiche Liste von Körpermaßen an, die ein militärätzlicher Kollege angefertigt habe (vgl. Hirschfeld: Geschlechstübergänge, Text vor Tafel XI).
Im Rahmen des „Zwischenstufenkonzepts“, arbeitete Hirschfeld auch mit Körpermaßen. Der „Zwischenstufentheorie“ lag die Annahme zugrunde, dass menschliche Eigenschaften eine männliche oder eine weibliche Ausprägung aufwiesen, die sich messen ließe, darunter auch Körpergröße, Knochen, Schädel, Becken, Gelenke, Muskulatur, usw.
Allgemein und sehr verkürzt gesagt, beschreibt das Konzept der Zwischenstufen die Tatsache, dass jedes Individuum sowohl „männlich“ als auch „weiblich“ ausgeprägte Eigenschaften vereint, die einen oder mehrere der vier Bereiche betreffen können: 1. die Geschlechtsorgane, 2. sonstige körperliche Eigenschaften, 3. den Geschlechtstrieb und/oder 4. sonstige seelische Eigenschaften.
Mit diesem Konzept verlagerte Hirschfeld bereits 1907 das biologisch-genitale Geschlecht hin zu einem, das u. a. auch auf der erlebten Identität beruhte. Damit ebnete die „Zwischenstufentheorie”, die „während der Institutszeit die wissenschaftliche Leitidee für die meisten Mitarbeiter“ blieb, den Weg für das Verständnis von sexueller Vielfalt und Variabilität. (vgl. Herrn, Rainer (2022): Der Liebe und dem Leid, Suhrkamp, S. 31). Einher ging damit auch eine Entpathologisierung und Entkriminalisierung des vermeintlich Abweichenden, von Menschen also, die außerhalb der gesellschaftlichen Norm standen.