"Wird der Schirm als Sprungfallschirm zum geplanten Absetzen von Personen eingesetzt, gehört er in Deutschland nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 LuftVG zur Luftfahrzeugklasse der Luftfahrzeuge. Fallschirme, die ...
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zur Rettung aus einer Luftnot dienen, zählen dagegen zu den Rettungsfallschirmen (auch Notschirme).
Bremsschirme zählen nicht zu den Fallschirmen." - (de.wikipedia.org 01.03.2020)