Bruchstück einer auf Gelatinefolie ausgeführten Durchzeichnung zu CIL XV 4789 (ab altera, sub ore). Die Gelatinefolie ist mit einem Papier der Schede verklebt. Das Papier besteht aus einem Teil des Druckbogens der Tafeln IX–X des Bullettino della Commissione Archeologica Comunale di Roma 7 von 1879 (s. u.), auf dem der erste Teil der Aufschrift (a bzw. "ab una parte" in der CIL-Edition) gedruckt worden war. Die Gelatine zeigt den zweiten Teil (b bzw. "ab altera, sub ore").
Die Aufschrift wurde mit einem spitzen Gegenstand, z. B. einer Graviernadel, in die Gelatinefolie eingeritzt.Die eingeritzten Linien wurden mit einem pulverförmigen roten Pigment eingefärbt.
In Schwarz ist "122" auf der Gelatine notiert. Diese Zahl bezeichnet die Nummer, unter der Heinrich Dressel die Aufschrift im Jahr 1879 im Bullettino della Commissione Archeologica Comunale di Roma 7 (S. 171 Nr. 122; Taf. XVII Nr. 9) publiziert hat.
Die Zeichnung wurde im CIL nicht gedruckt, sondern durch eine Wiedergabe der gelesenen Buchstaben ersetzt.
Mit der Zeichnung wurde eine Aufschrift auf einer Amphore der Form Dressel 21 wiedergegeben.
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