2 Papiere verschiedener Größe, Form und Qualität.
Papier 1 ist ein gefaltetes Umschlagblatt, in dem die Gelatinefolie zu CIL XV 4789 aufbewahrt wurde.
Auf dem Umschlag ist mit Bleistift "74" notiert, in Rot die CIL-Nummer "4789" und "122". "122" bezieht sich auf die Erstpublikation der Aufschrift im Bullettino della Commissione archeologica comunale di Roma 1879, S. 171 Nr. 122; Taf. IX–X Nr. 25; Taf. XVII Nr. 9.
Auf dem Umschlag ist notiert: "sopra anfora rotta di sotto in rosso" gefolgt von einer Zeichnung der Amphore mit ihrer Aufschrift und der Anmerkung "dall' altra parte corrispondente al CI".
Papier 2 (Vorderseite) ist ein zugeschnittener Auszug des Druckbogens der Tafeln IX–X des Bullettino della Commissione Archeologica Comunale di Roma, auf dem der erste Teil der Aufschrift (ab una parte, in ventre) gedruckt worden war. Oben rechts steht in Schwarz "1/1" zur Angabe der Druckgröße. Mit dem Papier verschmolzen ist ein Bruchstück der Gelatinefolie zu CIL XV 4789.
Bei CIL XV 4789 handelt es sich um eine Aufschrift auf einer Amphore der Form Dressel 21.
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